Software Bestellscheine
Für den Erwerb des Programmes ist immer eine Hauptlizenz erforderlich.
Preise je Monat zzgl. USt
Keine Einrichtungsgebühren!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Ergänzung zum Softwarebestellschein)
Vereinbarung Auftragsverarbeitung (ausfüllbar)
(Ergänzung zum Softwarebestellschein, gemäß Art. 28 DSGVO)
SEPA-Lastschriftmandat
Software-Bestellschein | Zweitlizenz
(Ergänzung zum Softwarebestellschein)
Vereinbarung Auftragsverarbeitung (ausfüllbar)
(Ergänzung zum Softwarebestellschein, gemäß Art. 28 DSGVO)
SEPA-Lastschriftmandat
Software-Bestellschein | Zweitlizenz
Bitte füllen Sie den Bestellschein aus und senden Sie ihn uns zu:
per E-Mail
psp@psp-software.de
psp@psp-software.de
per Fax
+49 751 994 374 - 22
+49 751 994 374 - 22
per Post
PSP Software GmbH
Bachstraße 27
88214 Ravensburg
PSP Software GmbH
Bachstraße 27
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Lizenzbedingungen
Für den Erwerb des Programmes ist immer eine Hauptlizenz Voraussetzung.- Je Nutzer ist eine Lizenz erforderlich
- Die Mindestvertragslaufzeit von Hauptlizenzen beträgt ab Vertragsbeginn 12 Monate. Die Vereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Zeit automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Die Mindestvertragslaufzeit von Zweit- und Nebenlizenzen beträgt 1 Monat.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Für eine Lauffähigkeit und optimale Darstellung des Programmes beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
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